Da soll noch einmal jemand sagen, auf unsere Behörden wäre kein Verlass. Dying Light ist ab sofort im Eilverfahren als indiziert zu betrachten. Unsere BPjM hat sich zu dieser Maßnahme genötigt gefühlt, da es ohne weitere Probleme möglich war, Dying Light auch ohne große Hürden per digitalem Vertrieb zu erwerben.
Dying Light ist somit vorläufig auf Liste A eingetragen. Der Grund für die Blitzaktion, die zudem sehr selten angewendet wird, ist dass man vermutet, dass Dying Light wohl eine breite Masse an Käufern finden wird. Zur endgültigen Eintragung steht allerdings noch eine finale Prüfung des Spiels aus, bei der man jetzt schon sicher weiss, wie diese ausgehen wird.